Nach rezenter Ansage der Regierung, wird das Parlament, aller Wahrscheinlichkeit nach, heute Freitag, neue COVID Regeln am Arbeitsplatz erlassen. Diese Regelung wurde auf nationaler Ebene, im Konsens zwischen Regierung und den national-repräsentativen Gewerkschaften vereinbart.
Im Gegensatz zur aktuellen Regelung, werden die 3G Maßnahmen am Arbeitsplatz dann nicht mehr verpflichtend sein, sondern werden fakultativ. Im Klartext: Die Entscheidung ob nun 3G am Arbeitsplatz oder nicht, ist in Zusammenarbeit mit der jeweiligen vor Ort tätigen Personaldelegation zu entscheiden. Eine einseitige Entscheidung seitens des Arbeitsgebers ist somit nicht mehr zulässig.
Bei jenen kommunalen Arbeitgebern, wo keine Personaldelegation vorhanden ist, obliegt es dem Arbeitgeber sich für oder gegen die 3G-Regelung am Arbeitsplatz auszusprechen.
Bleibt zu unterstreichen, dass in jenen Betrieben, die sich gegen eine 3G Regelung aussprechen, ab dann wieder die Maskenpflicht gepaart mit allgemein bekannten Sanitärreglungen vorgesehen ist.
Aus diesem Grund empfehlen wir als FGFC, die 3G-Regelung vor Ort weiterhin gelten zu lassen, da die überwiegende Mehrheit der KollegInnen vor Ort, eine abermalige Maskenpflicht bei der Arbeit ablehnt. Allgemein sollte eine einheitliche und verständliche Regelung für das gesamte Personal angestrebt werden.
In jenen kommunalen Betrieben, wie zum Beispiel im öffentlichen Transport, wo die Busfahrer sowieso vom Tragen der Masken entbunden sind, soll vor Ort eine Entscheidung getroffen werden, die für alle sinnvoll ist sowie den aktuellen Sanitär-Bestimmung inhaltlich Rechnung trägt. Gesunder Menschenverstand ist hierbei klar von Vorteil.
Abschließend begrüßen wir als Gewerkschaft, dass die Personaldelegationen vor Ort in die Entscheidung mit eingebunden sind. Gerade diese haben Kenntnis der Situation vor Ort im Betrieb. Ein Beispiel, das in vielen anderen Fällen ebenfalls zum Tragen kommen sollte.
Mitgeteilt von der FGFC-Exekutive
Freitag, 11. Februar 2022
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