Telearbeit, Grundausbildung und Urlaubsregelung auf der Tagesordnung
Rezent kam es innerhalb der Zentralkommission zu einem erneuten Sozialdialog zwischen Innenministerin, Vertreter des SYVICOL und Gewerkschaften.
Telearbeit
Laut Regierung ist die flächendeckende Umsetzung der Telearbeit aktuell ein primäres politisches Ziel. Deshalb kündigte Ministerin Bofferding eine Umfrage beim Gemeindepersonal an, wie dieses den Umgang mit der Telearbeit angesichts der Covid 19 Quarantäne-Maßnahmen erlebt hat bzw. welche positiven/negativen Schlüsse daraus zu ziehen sind.
Die FGFC begrüßt die nun forcierte Einführung der Telearbeit, wenn auch noch sehr viele Fragen zu klären seien. Allgemein ist diese Angelegenheit für die Gewerkschaft ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite wird nun eine, auch von vielen Mitgliedern geforderte Flexibilität immer realer, wobei auf der anderen Seite viele statuarisch verbriefte Rechte in Punkto Arbeitszeit und Organisation neu definiert werden müssten. Hierbei geht es zum Beispiel um das Recht auf nicht Erreichbarkeit, um Kontrollmechanismen bzw. auf das nötige gegenseitige Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Modernisierte Grundausbildung
Genauso wie beim Staat wird die Grundausbildung bei den Gemeinden von Grund auf reformiert. In Zusammenarbeit mit dem INAP legte Innenministerin Bofferding ein konkretes Konzept vor das wie folgt aussieht:
Allgemein wird die gesamte Ausbildung größtenteils über Online-Plattformen abgewickelt. Überdies wurde diese den neuesten, pädagogischen sowie didaktischen Erfordernissen angepasst. Sowohl die allgemeinen Inhalte als auch die modulare frei wählbare Weiterbildung, werden nicht mehr durch eine Abschlussprüfung geprüft.
Lediglich die spezifische kommunalbezogene Ausbildung wird noch mittels eines Examens geprüft.
Auf Grund von Covid19: FGFC beantragt Urlaubsregelung über die Jahre 2020-21
Auf Grund der außerordentlichen Krisensituation der letzten Monate, kommt es innerhalb vielen lokalen Behörden zu Problemen bei der Zuordnung des Jahresurlaubes. Einige Kommunen gehen sogar soweit, ihrem Personal konkrete Urlaubszeiten aufzuzwingen, was illegal ist.
Um einen reibungslosen Verlauf der Dienste zu gewährleisten, jedoch auch um die Kolleginnen und Kollegen nicht zwingen zu müssen Urlaub zu nehmen, wenn sie das nicht wollen, schlug die FGFC vor, die nach CET vorgesehenen mindestens 25 Urlaubstage mit dem Pensum des nächsten Jahres zu kumulieren. Konkret sollen die jeweils 25 Tage für die Jahre 2020 und 2021 ausnahmsweise auf 2 Jahre (2*25=50 Tage) verwaltet werden.
Die Vertreter des Innenministeriums waren der Meinung, dass dies nur als generelle Reglung für den ganzen öffentlichen Dienst möglich sei. Da die CGFP dieselbe Forderung Richtung Minister Hansen stellt, bleibt diese Sache aktuell also noch offen.
Gültigkeit der alten Einstellungsexamina
Betreffend die Gültigkeit der alten Einstellungsexamina für den kommunalen Dienst, kam man überein, dass diese nun noch 12 Monate Zugang zum kommunalen Sektor gewährleisten würden, dies ab der Gültigkeit der nun einzuführenden Übergangsregelung.
Die FGFC verstanden nicht wieso jene Anwärter, die das alte Verfahren durchlaufen haben, mit überdies viel mehr Fächern, zu Lasten des neues Verfahrens benachteiligt werden sollten.
Mitgeteilt von der FGFC Exekutive
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