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Zuschüsse für Senioren in Pflegeeinrichtungen: Wer bekommt Unterstützung?

Zuschüsse für Senioren: Wer kann sie erhalten und wie stellt man einen Antrag?

Die Kosten für die Unterbringung in einer Einrichtung für ältere Menschen oder einem Pflegeheim können schnell zu einer finanziellen Belastung werden. Für Bewohner in Luxemburg, deren finanzielle Mittel nicht ausreichen, gibt es jedoch die Möglichkeit, einen Zuschuss aus dem Nationalen Solidaritätsfonds (FNS) zu beantragen. Dieser Artikel erklärt, wer Anspruch auf diese Unterstützung hat, welche Bedingungen gelten und wie der Antrag gestellt werden kann.

Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?

Der Zuschuss richtet sich an alle Personen, die in Luxemburg in einer der folgenden Einrichtungen leben:  

  • CIPA (Centre intégré pour personnes âgées)
  • Betreutes Wohnen
  • Pflegeheime

Voraussetzung ist, dass die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die Kosten für die Unterbringung zu tragen.

Wann kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag kann bereits bei der Aufnahme in die Einrichtung gestellt werden. Dabei übernimmt die Einrichtung selbst die Aufgabe, die erste Seite des Antragsformulars auszufüllen.

Finanzielle Bedingungen

Damit der Zuschuss gewährt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:  

  1. Verbleibendes Einkommen:
    Nach Abzug des Netto-Unterbringungspreises (ohne Zusatzkosten wie Wäschereinigung oder TV-Abonnement) müssen dem Bewohner weniger als 538,33 € (Index 944,43) verbleiben.

  2. Vermögensgrenze:
    Das Gesamtvermögen des Antragstellers – einschließlich Kontoguthaben, Aktien und Anleihen – darf nicht höher sein als 23.610,75 € (Index 944,43).

Sonderregelungen für Ehe- oder Lebenspartner

Falls der Ehe- oder Lebenspartner weiterhin im gemeinsamen Haushalt lebt, gelten folgende Bestimmungen:  

  • Der Partner darf 2.397,14 € (Index 944,43) des gemeinsamen Einkommens behalten.  
  • Muss der Partner für die Wohnung Miete zahlen oder ein Immobiliendarlehen tilgen, wird der Zuschuss um den Mietbetrag erhöht. Diese Erhöhung ist jedoch auf maximal 944,43 € pro Monat (Index 944,43) begrenzt.

Fazit

Der Zuschuss bietet eine wichtige Unterstützung für Senioren in Luxemburg, die sich die Unterbringung in einer entsprechenden Einrichtung ansonsten nicht leisten könnten. Damit niemand unverschuldet in finanzielle Not gerät, sollte der Antrag möglichst frühzeitig gestellt werden – idealerweise bereits bei der Aufnahme in die Einrichtung. 

Für weitere Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung stehen die FNS Einrichtungen selbst mit ihrer zuständigr Beratungsstelle bereit: https://fns.public.lu/de/autres-prestations/accueil-gerontologique/faqgero.html