Unzeitgemäße und unklare Arbeitsregelungen im kommunalen Dienst
Der kommunale Dienst steht seit Jahren vor einem strukturellen Problem, das zunehmend auf dem Rücken der Bediensteten ausgetragen wird: unklare, uneinheitliche und vielfach unzeitgemäße Arbeitsregelungen. Während von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hohe Flexibilität, Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein erwartet werden, fehlen auf der anderen Seite klare, faire und einheitliche Rahmenbedingungen.
Die FGFC vertritt klar den Standpunkt, dass klar definierte Arbeitsregelungen die Grundlage für strukturiertes Arbeiten, Transparenz und ein gutes Arbeitsklima sind. Wo Regeln eindeutig sind und für das gesamte Personal gleichermaßen gelten, sinken Konflikte, Missverständnisse werden vermieden und die Motivation steigt spürbar. Unklarheiten hingegen führen zu Frustration, Ungleichbehandlung und einem Gefühl der Geringschätzung.
Der kommunale Dienst als „fünftes Rad am Wagen“
Im kommunalen Dienst zeigt sich leider ein anderes Bild. Gemeinden sind oft das fünfte Rad am Wagen des öffentlichen Dienstes. Gesetzliche Neuerungen, die auf staatlicher Ebene beschlossen werden, benötigen nicht selten Jahre, bis sie im kommunalen Bereich tatsächlich umgesetzt werden – wenn überhaupt. Aktuell stapeln sich zahlreiche Gesetzesentwürfe, darunter rund zwölf nicht umgesetzte Projekte, die für Gemeinden von großer Bedeutung wären.
Ein aktuelles Beispiel ist das in Kürze in Kraft tretende staatliche Gesetzesprojekt PL 7644, dessen konkrete Auswirkungen auf den kommunalen Dienst weiterhin unklar bleiben. Diese Verzögerungen schaffen Rechtsunsicherheit und erschweren eine vorausschauende Personalplanung erheblich.
Massive Unterschiede bei Sonderregelungen
Besonders problematisch ist die unausgesprochene Wahrheit, dass Kollektivverträge im privatrechtlichen Bereich häufig deutlich günstigere Sonderregelungen vorsehen als das Beamtenstatut. Regelungen zu Permanenzen, Bereitschaftsdiensten, Sonderprämien oder angeordneten Überstunden unterscheiden sich teils massiv.
Das Resultat: Zwei Personen leisten die gleiche Arbeit, zur gleichen Zeit, unter den gleichen Bedingungen – und erhalten dafür eine Bezahlung, die um bis zu mehrere Hundert Prozent auseinanderliegen kann.
Dabei sei ausdrücklich festgehalten: Den Kolleginnen und Kollegen im privatrechtlichen Dienst werden diese besseren Regelungen anerkannt und gegönnt. Das Problem liegt nicht bei ihnen, sondern im System.
Zwei Klassen im öffentlichen Dienst?
Hier müssen sich Entscheidungsträger eine unbequeme Frage gefallen lassen:
- Werden Gemeindebedienstete als weniger wertvoll angesehen?
- Oder wird hier bewusst mit zweierlei Maß gemessen?
Die schiere Anzahl der Betroffenen lässt jedenfalls keinen Zweifel daran, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt. Rund 5.000 Bedienstete unter Beamtenstatut stehen etwa 12.000 privatrechtlich Angestellten gegenüber. Diese Spaltung innerhalb desselben öffentlichen Dienstes ist weder sachlich noch sozial gerechtfertigt.
Gleiche Arbeit muss gleich entlohnt werden
Zur Sache: Wir brauchen klare, einheitliche Regeln im gesamten öffentlichen Dienst.
Ja, der Staat und die Gemeinden haben historisch unterschiedliche Sonderregelungen – doch das kann keine Rechtfertigung dafür sein, dass innerhalb desselben Systems unterschiedliche Besoldungen für gleiche Arbeit bezahlt werden. Der bloße Unterschied im Statut darf nicht dazu führen, dass es plötzlich „keine gesetzliche Basis“ für faire Entlohnung gibt.
Ein konkretes Beispiel aus der Praxis
Ein Handwerker im Gemeindedienst, der Beamter ist und an einem Samstag einen Notdienst verrichtet, arbeitet vier Stunden. Als Ausgleich erhält er vier Stunden auf sein Arbeitszeitkonto (CET) – ohne zusätzliche finanzielle Abgeltung.
Ein Handwerker mit privatrechtlichem Vertrag hingegen erhält für denselben Einsatz eine Bereitschaftsprämie und wird – je nach Kollektivvertrag – mit 100 bis zu 300 Prozent entlohnt.
Gleiche Tätigkeit. Gleiche Verantwortung. Gleicher Zeitraum.
Völlig unterschiedliche Wertschätzung.
Die Verantwortung liegt bei der Politik
Diese Unterschiede sind nicht mehr zeitgemäß, nicht nachvollziehbar und nicht vermittelbar. Sie untergraben das Vertrauen in den öffentlichen Dienst und belasten das Arbeitsklima nachhaltig.
Klare, einheitliche und faire Arbeitsregelungen sind kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit.
Wer einen funktionierenden kommunalen Dienst will, muss dafür sorgen, dass Leistung, Verantwortung und Einsatz überall gleich behandelt werden – unabhängig vom Statut.
Alles andere ist weder gerecht noch zukunftsfähig.