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Ungleichheit in Gemeinden: FGFC fordert gleiche Rechte für alle Kommunalarbeiter

Die Richtlinie (EU) 2022/2041 stellt eine wichtige Grundlage dar, um Tarifverhandlungen in der Europäischen Union zu stärken und Arbeitnehmerrechte zu kräftigen. Besonders betont wird die Rolle sektoraler Kollektivverträge, was der Position der FGFC entspricht. Die FGFC fordert seit Jahren, einen einheitlichen Kollektivvertrag für den kommunalen Sektor zu schaffen, in dem sowohl die FGFC als auch das kommunale Patronat gleichberechtigt eingebunden werden.

 

Europäische Perspektive und nationale Herausforderungen

Am heutigen Mittwochmorgen war dieses Thema auch Bestandteil der Radiosendung „Invité vun der Redaktioun“ auf RTL Luxemburg. Der frühere EU-Kommissar für Arbeit und soziale Rechte, Nicolas Schmit, betonte in der Diskussion die Bedeutung sektoraler Tarifverhandlungen und die Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten. Die FGFC sieht in dieser öffentlichen Debatte eine Chance, ihre Forderungen erneut zu bekräftigen.

Die Richtlinie betont, dass Tarifverhandlungen und Kollektivverträge vor allem in einzelnen Branchen gestärkt werden sollen, damit möglichst viele Beschäftigte davon profitieren und soziale Gleichheit gefördert wird. Die FGFC sieht darin eine Bestätigung, dass das Recht auf Tarifverhandlungen nicht ausschließlich national repräsentativen Gewerkschaften vorbehalten sein darf. Der derzeitige Ausschluss der FGFC aus Kollektivvertragsverhandlungen im kommunalen Sektor könnte daher eine Verletzung der europäischen Richtlinie darstellen.

 

Umsetzung in Luxemburg

Der kommunale Dienst in Luxemburg basiert auf einem Grundprinzip: Diplom ist gleich Laufbahn – ein zentraler Wert, der für alle kommunalen Arbeitgeber, bei Gemeinden und Gemeindesyndikate, gelten muss. Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der FGFC inakzeptabel, dass Arbeitnehmer in einer Südgemeinde unter anderen Arbeitsbedingungen und Gehaltsstrukturen stehen als ihre Kollegen im Norden, Westen oder Osten des Landes. Diese Ungleichheiten widersprechen den Grundwerten des kommunalen Dienstes, der für alle Beschäftigten gleichermaßen gelten muss.  

Die FGFC sieht in dieser Situation eine klare Diskriminierung, die gegen die Grundpfeiler des öffentlichen Dienstes verstößt. Während der Staat für seine Arbeiter einen einheitlichen Kollektivvertrag umgesetzt hat, ist es unverständlich, warum der kommunale Sektor diesem Vorbild nicht folgt. Ein flächendeckender, einheitlicher Kollektivvertrag würde nicht nur Fairness und Transparenz schaffen, sondern auch die gesetzlich verankerten Werte des kommunalen Dienstes wahren.  
Die Richtlinie (EU) 2022/2041 verpflichtet Luxemburg, diese Missstände zu beheben und einen Rahmen zu schaffen, der die sektorielle Gleichstellung sicherstellt. Aus Sicht der FGFC ist die Schaffung eines einheitlichen Kollektivvertrags im kommunalen Bereich längst überfällig und ein notwendiger Schritt zur Einhaltung europäischer und nationaler Standards.

 

Kompetenz als Schlüssel für erfolgreiche Verhandlungen

Ein einheitlicher Kollektivvertrag für den kommunalen Dienst erfordert nicht nur rechtliche und politische Rahmenbedingungen, sondern auch eine Gewerkschaft mit spezifischem Fachwissen und jahrelanger Erfahrung in den Besonderheiten des kommunalen Sektors. Die FGFC bringt genau diese Expertise mit, um Verhandlungen effektiv zu führen – dies im Sinne der Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Im Gegensatz dazu zeigen Erfahrungen, dass zwei der national repräsentativen Gewerkschaften häufig lediglich die Ergebnisse des „Accord salarial“ des öffentlichen Dienstes übernehmen, ohne auf die spezifischen Anforderungen und Herausforderungen des kommunalen Dienstes einzugehen. Ein nationaler Kollektivvertrag sollte jedoch deutlich mehr sein als eine Kopie bestehender Regelungen: Er muss zeitgemäße, einheitliche Arbeitsbedingungen, faire Gehälter und transparente Weiterbildungsstrukturen gewährleisten, die den Bedürfnissen des kommunalen Sektors gerecht werden.  

Die FGFC betont, dass die Schaffung eines solchen Vertrags nicht nur die europäische Richtlinie umsetzt, sondern auch die Gleichbehandlung und Wertschätzung aller Beschäftigten im kommunalen Dienst sicherstellt. Nur durch eine kompetente und sektorerfahrene Verhandlungsführung können nachhaltige und gerechte Lösungen erzielt werden.