MITTEILUNG ZU DEN STATUTARISCHEN WAHLEN DER FGFC
Comité directeur passt Frist für die Bekanntgabe der Wahlergebnisse an
Auf Antrag der Commission de surveillance der FGFC ist der Comité directeur am heutigen 23. September 2026 um 10.00 Uhr zu einer außerordentlichen Sitzung zusammengetreten.
Die Commission de surveillance hatte im Verlauf der Auszählung festgestellt, dass eine vollständige und gewissenhafte Auszählung sämtlicher eingegangener Stimmzettel innerhalb der bislang vorgesehenen Frist von 24 Stunden materiell nicht möglich ist. Sie beantragte deshalb eine entsprechende Anpassung der geltenden Bestimmungen.
Das Comité directeur hat daraufhin ohne Gegenstimme beschlossen, die bislang geltende Frist von 24 Stunden für die Veröffentlichung der Wahlergebnisse und die Proklamation der Gewählten auf maximal fünf Werktage anzupassen.
Für das Bureau exécutif, das Comité directeur und die Commission de surveillance war es wichtig, mit dieser Anpassung den besonderen Anforderungen der ersten basisdemokratischen Direktwahl der FGFC Rechnung zu tragen. Oberste Priorität hat eine sorgfältige, transparente und gewissenhafte Auszählung sämtlicher abgegebener Stimmen.
Die Anpassung der Frist betrifft ausschließlich den für die Auszählung und die anschließende Bekanntgabe der Ergebnisse zur Verfügung stehenden Zeitraum. Sie ermöglicht es der Commission de surveillance, ihre Arbeit ohne unnötigen Zeitdruck und mit der erforderlichen Sorgfalt abzuschließen.
Die Auszählung wird mit der gebotenen Sorgfalt fortgeführt. Ziel ist es, das offizielle Wahlergebnis so schnell wie möglich bekanntzugeben. Die Frist von fünf Werktagen stellt dabei eine maximale Frist dar.
Die FGFC bittet ihre Mitglieder um Verständnis und dankt der Commission de surveillance sowie allen an der Organisation und Durchführung der Wahlen beteiligten Personen für ihre verantwortungsvolle Arbeit.