Haushaltsvorlage 2027: Wer den Gemeinden Aufgaben überträgt, muss auch die Mittel bereitstellen
Ob in der Gemeindeverwaltung, der Kinderbetreuung, der Musikschule oder im technischen Dienst: Die Qualität öffentlicher Leistungen hängt von den Menschen ab, die sie täglich erbringen. Für die FGFC muss sich der Staatsbudgetentwurf deshalb daran messen lassen, welche Voraussetzungen er für ihre Arbeit schafft.
Dabei gilt ein grundlegendes Prinzip: Wenn der Staat den Gemeinden und Gemeindesyndikaten zusätzliche Aufgaben überträgt oder höhere Anforderungen stellt, muss er auch deren Finanzierung sicherstellen. Dazu gehören neben Investitionen die laufenden Personal-, Betriebs- und Weiterbildungskosten. Die Umsetzung darf nicht zulasten der Beschäftigten gehen.
Personal: Den Bedarf zum Maßstab machen. Beim Staat sind 999 zusätzliche Vollzeitstellen vorgesehen, gegenüber 1.599,75 im Vorjahr. Hinzu kommen 216 Reservestellen. Davon entfallen die 188 ausgewiesenen Verstärkungsstellen für das Ministerium für innere Angelegenheiten auf das gesamte Ressort; der Anteil für Gemeindeangelegenheiten bleibt offen.
Die FGFC erwartet eine klare Auskunft darüber, wie die für den kommunalen Sektor zuständigen Dienste gestärkt werden. Die Gemeinden und Gemeindesyndikate brauchen erreichbare Ansprechpartner, verlässliche Beratung und zügige Verfahren. Gleichzeitig muss auch vor Ort genügend Personal zur Verfügung stehen. Technischer Fortschritt kann entlasten, ersetzt aber keine nachvollziehbare Personalbedarfsplanung.
Kommunale Finanzierung: Zusätzliche Aufgaben müssen bezahlt werden. Der Staat sieht mehr Geld für die Gemeinden vor: Die Ergänzungsdotation des kommunalen Finanzausgleichsfonds FDGC steigt von rund 1,302 auf 1,401 Milliarden Euro. Der den Gemeinden zufließende Mehrwertsteueranteil erhöht sich von 585,1 auf 625,5 Millionen Euro.
Die FGFC begrüßt diese Erhöhungen. Entscheidend ist jedoch, wie viel von diesen zusätzlichen Mitteln nach Abzug steigender Kosten und der Ausgaben für neue Aufgaben tatsächlich als finanzieller Spielraum übrig bleibt. Ein Beispiel ist das Once-Only-Prinzip: Bürger sollen Angaben, die der Verwaltung bereits vorliegen, nicht immer wieder neu einreichen müssen. Damit dies funktioniert, müssen Gemeinden und Gemeindesyndikate bisherige Papierabläufe digitalisieren, Daten sicher austauschen und ihre Systeme miteinander sowie mit denen des Staates verbinden können. Diese Umstellung braucht Investitionen, Fachpersonal und Zeit für die Schulung der Beschäftigten. Die FGFC unterstützt diese Modernisierung und fordert, dass der Staat die notwendigen Mittel für die Umsetzung und den laufenden Betrieb bereitstellt.
Betreuung, Musikunterricht und Sozialarbeit: Die staatliche Betriebskostenbeteiligung für kommunale Betreuung steigt von 207,1 auf 229,8 Millionen Euro. Beim Musikunterricht sind 80,6 statt 77,1 Millionen Euro vorgesehen. Für den Betrieb der Offices sociaux steigt die Beteiligung von 26,84 auf 29,06 Millionen Euro, für regionale Inklusionskräfte von 14,28 auf 14,82 Millionen Euro.
Für die FGFC müssen diese Ansätze an der Realität in den Einrichtungen gemessen werden: an steigenden Kosten, dem Umfang der Aufgaben, der notwendigen Betreuungsqualität und der Belastung der Teams. Gute öffentliche Leistungen brauchen ausreichend qualifiziertes Personal, verlässliche Vertretungen und Zeit für Vorbereitung und Abstimmung.
INAP: Der rückläufige Gesamtansatz wirft Fragen auf. Der INAP-Gesamtansatz sinkt von rund 6,93 auf 6,01 Millionen Euro. Gleichzeitig steigen die Mittel für externe Ausbildungsleistungen von 1,0 auf 1,3 Millionen Euro.
Diese Entwicklung irritiert und besorgt die FGFC. Gerade wenn neue Vorschriften, digitale Verfahren und zusätzliche Verantwortung eine laufende Qualifizierung verlangen, braucht die Weiterbildung eine verlässliche Grundlage. Der Anstieg eines einzelnen Ausbildungspostens beantwortet die Frage nach den gesamten Kapazitäten des Instituts nicht.
Die FGFC erwartet deshalb eine transparente Erklärung: Welche organisatorischen oder buchhalterischen Veränderungen stehen hinter dem Rückgang? Welche Folgen ergeben sich für Angebot, Qualität und Verfügbarkeit der Ausbildungen? Aus den Zahlen allein lässt sich noch keine Kürzung des Kursangebots ableiten. Für uns ist jedoch klar: Das Gemeindepersonal braucht einen gesicherten Zugang zu praxisnaher Weiterbildung während der Arbeitszeit.
Staat und kommunalen Dienst enger zusammenführen. Digitalisierung, Personalentwicklung und Sozialdialog gehören zu den staatlichen Prioritäten. Die FGFC sieht darin eine Gelegenheit, die Zusammenarbeit mit dem kommunalen Sektor verbindlich auszubauen.
Dem Staat als einem Arbeitgeber stehen über 160 kommunale Strukturen gegenüber. Deshalb braucht es Lösungen, die auch unter unterschiedlichen örtlichen Bedingungen funktionieren. Gleichwertige Arbeitsbedingungen, vereinfachte Verfahren und gemeinsame digitale Schnittstellen sind konkrete Ansatzpunkte. Unter Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung können abgestimmte Lösungen Doppelarbeit vermeiden, die Beschäftigten entlasten und langfristig Kosten senken. Dieses Potenzial sollte die Politik konsequent nutzen und die Personalvertretungen frühzeitig einbeziehen.
Die FGFC setzt sich für einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst ein, in dem Verantwortung und Mittel zusammenpassen. Wir erwarten, dass zusätzliche kommunale Aufgaben mit einer nachvollziehbaren Finanzierung, ausreichendem Personal und verlässlicher Weiterbildung verbunden werden. Wer vor Ort mehr verlangt, muss auch dafür sorgen, dass die Beschäftigten diese Anforderungen unter guten und rechtssicheren Bedingungen erfüllen können.
Offizielle Budgetdokumente: https://budget.public.lu/lb/budget2027/links-dokumenter.html