Harmonisierung mit Hindernissen - Kommunaler Dienst fordert Gleichbehandlung

Was politisch als wichtiger Schritt zu mehr Gleichbehandlung zwischen Staats- und Gemeindebeamten angekündigt wurde, zeigt nun deutliche Bruchstellen. Die im letzten Gehälterabkommen beschlossene Harmonisierung der Laufbahnen D3, D2, D1 und C1 sollte gleiche Chancen und einheitliche Rahmenbedingungen schaffen – doch in der Praxis bleibt der kommunale Dienst erneut zurück.
Während der Staat schon neue Bestimmungen umgesetzt hat und vorbereitet, fehlen im kommunalen Bereich weiterhin klare Regelungen – etwa zur Arbeitszeit und dem Bereitschaftdienst. Für die FGFC steht fest: Wenn politische Zusagen glaubwürdig bleiben sollen, müssen auch die Gemeinden endlich dieselben Bedingungen, Perspektiven und die verdiente Anerkennung erhalten.
Meisterbrief-Prämie ausgeschlossen – ein Schlag ins Gesicht für die Fachkompetenz
Ein besonders unverständliches Beispiel betrifft die sogenannte Meisterbrief-Prämie. Im öffentlichem Dienst wurde eine Prämie für Inhaberinnen und Inhaber eines brevet de maîtrise eingeführt. Doch im neuen System der Laufbahn C1 kann diese Prämie künftig nicht mehr geltend gemacht werden.
Die FGFC hält dies für ein Unding. Zahlreiche kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ihre berufliche Ausbildung mit einem Meisterbrief erfolgreich abgeschlossen und bringen ihre Fachkompetenz tagtäglich in den Dienst der Gemeinden ein. Eine Nichtanerkennung dieser Qualifikation ist nicht nur ungerecht, sondern auch demotivierend. Die FGFC hält weiterhin daran fest, dass eine einmal eingeführte Diplomprämie in sämtlichen Laufbahnen ihre Gültigkeit behalten muss.
Leider sind sowohl der FGFC als auch dem Ministerium für innere Angelegenheiten in diesem Punkt die Hände gebunden – der Gesetzestext muss eins zu eins vom Staat übernommen werden. Es sei darauf hingewiesen, dass sich die CGFP nachdrücklich bei dem ehemaligen Minister Hansen für die Beibehaltung dieser Prämie eingesetzt hat – es bleibt zu hoffen, dass Minister Wilmes hierfür mehr Verständnis zeigt und die Bedeutung dieser Massnahme erkennt.
Benachteiligung bei Laufbahnwechseln – ein vermeidbarer Lapsus
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft alle kommunalen Agentinnen und Agenten, die zwischen Juli 2023 und dem Inkrafttreten der Harmonisierung ihre Laufbahn gewechselt haben. Diese Kolleginnen und Kollegen profitieren nicht von der Sonderregelung, die automatisch den Zugang zur Laufbahn B1 vorsieht – vorausgesetzt, das entsprechende Promotionsexamina wird bestanden.
Wer den Wechsel jedoch bei Inkrafttreten des Gesetzes im Begriff ist den Laubahnenwechsel zu vollziehen, kann sofort in die B1 Laufbahn wechseln - natürlich nach erfolgreichen Abschluss des passenden Promotionexamina. Für die FGFC ist diese Ungleichbehandlung unverständlich. Wenn ein Abkommen eine rückwirkende Anwendung („rétroactivité“) vorsieht, muss diese für alle Beschäftigten gelten – und darf nicht aufgrund eines undurchdachten Verhandlungsfehler nur einem Teil unseres Personald zugutekommen.
Rückwirkungen schaffen mehr Chaos als Klarheit
Grundsätzlich vertritt die FGFC den Standpunkt, dass rückwirkende Bestimmungen fast immer organisatorisches und administratives Chaos verursachen. Es wäre sinnvoll Gehälterverhandlungen vorzeitig anzugehen um nahtlose Übergänge zu garantieren.
Um chaotische Zustände zu vermeiden begrüßt die Gewerkschaft, dass das Ministerium für innere Angelegenheiten auf Anfrage der FGFC zugesagt hat, regionale Informationsveranstaltungen zu organisieren, sobald der endgültige Gesetzestext auf dem Instanzenweg ist.
In diesem Sinne haben die Gewerkschaft sowie das Patronat, aus organisatorischen Gründen einer Inkraftsetzung vier Monate nach der offiziellen Veröffentlichung des Gesetzestextes zugestimmt. Auch wenn das nicht bei jedermann auf Verständnis stößt, steht für uns die korrekte Umsetzung dieser komplexen Reform im Vordergrund. Fehlerhafte Berechnungen im Nachhinein wären für niemanden von Vorteil.
Spezifische Laufbahnen: Busfahrer und Agents municipaux
Ein eigenes Kapitel betrifft die kommunalen Agents de transport und die Agents municipaux. Die FGFC wird mit dem Ministerium für Innere Angelegenheiten gesondert über deren Situation verhandeln.
Konkret geht es bei den Agents de transport um:
- die Auflösung des zweiten Promotionsexamens für Busfahrer,
- die Eingliederung der Contrôleurs in die Laufbahn C1 mit agepassten Befugnissen und Missionen,
- die Schaffung einer neuen Untergruppe Agent de transport im Regime der Employés communaux und somit auch die Möglichkeit die « prime de conduite » auszuzahlen.
Darüber hinaus haben die Agents municipaux beantragt,
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ihre bisherigen Aufgaben bei einem Laufbahnwechsel beibehalten zu dürfen – allerdings mit mehr Verantwortung und klar definierten « fonctions et compétences ».
Die FGFC appelliert eindringlich an Minister Gloden, ein starkes Zeichen zu setzen und den spezifischen kommunalen Laufbahnen die verdiente Anerkennung sowie echte Laufbahnperspektiven zu gewähren. Immerhin machen diese beiden Laufbahnen rund ein Fünftel der kommunalen Beamten aus – ein politischer Fakt, der neben den sachlich gut begründeten Argumenten nicht ignoriert werden sollte.
Annäherung an den Staat bleibt Ziel – aber unter Einbeziehung des kommunalen Dienstes
Das Ministerium für innere Angelegenheiten hat bestätigt, dass das neue Arbeitszeitgesetz sowie andere laufende Gesetzestexte aus dem Staatsdienst auch im kommunalen Bereich umgesetzt werden. Die FGFC steht seit jeher für eine enge Annäherung an den Staatsdienst. Umso wichtiger ist es, dass sie als einzige sektorielle und repräsentative Gewerkschaft des kommunalen Dienstes künftig von Beginn an in die Ausarbeitung solcher Texte eingebunden wird.
Es darf keinen Zweifel daran geben, dass im Rahmen der neuen Arbeitsbedingungen, unter anderem, dringend eine Regelung für den Bereitschaftsdienst (Permanence) und die Prämien geschaffen werden muss, um die Gleichstellung der gesamten kommunalen Belegschaft zu gewährleisten.
Die FGFC bekräftigt ihr Engagement, dass keine Bediensteten des kommunalen Dienstes – weder derzeit noch im Zuge der anstehenden Harmonisierungen – benachteiligt werden. Daher wird die FGFC in naher Zukunft den Dialog mit ihrem Kooperationspartner, den zuständigen Ministern und dem kommunalen Patronatsverband SYVICOL aufnehmen.