Gutachten der Berufskammer der öffentlich Bediensteten zum Staatsbudgetentwurf 2025
Echter Sozialdialog dringend erforderlich!
Wie dies schon für den Staatshaushaltsentwurf für das laufende Jahr der Fall war, so wird auch der Entwurf für das Jahr 2025 weiterhin von schwierigen Umständen begleitet, die von erheblichen geopolitischen und wirtschaftlichen Spannungen geprägt sind, stellt die „Chambre des fonctionnaires et employés publics“ (CHFEP) in ihrem diesbezüglichen Gutachten fest. Zwar ist seit der ersten Hälfte des Jahres 2024 eine
gewisse wirtschaftliche Erholung zu verzeichnen, doch es bleiben große Unsicherheiten bestehen.
Der Entwurf des Staatshaushalts für das kommende Jahr wird von der Regierung als Bestandteil einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Finanzpolitik angepriesen, mit dem Ziel, die öffentlichen Ausgaben gezielter und effizienter zu verwalten.
Die Berufskammer der öffentlich Bediensteten nimmt diesen zum Ausdruck gebrachten politischen Willen in Bezug auf die vorsichtigere Verwaltung der öffentlichen Finanzen zur Kenntnis. Angesichts der wiederkehrenden Herausforderungen, denen sich das Land und die Bevölkerung stellen müssen, betont die CHFEP, dass es jedoch wichtig bleibt, die staatlichen Investitionen an der richtigen Stelle auf einem
hohen Niveau zu halten, unter anderem beim Wohnungsbau und bei der Förderung der Maßnahmen zur Umsetzung des ökologischen und digitalen Wandels.
Dies gilt jedoch auch für die nötigen Funktionskosten der öffentlichen Behörden, sowie für den Kampf gegen die steigende Armut, einschließlich der Maßnahmen zur Kompensierung der Energiekosten der Haushalte. Angesichts der anhaltenden hohen Energiepreise bedauert die CHFEP, dass die Regierung die derzeit geltenden Maßnahmen, die am 31. Dezember 2024 auslaufen, nicht vollständig verlängern will.
Neben rein finanziellen Mitteln braucht das Land zudem einen starken Sozialstaat, der von der Bevölkerung mitgetragen wird, um die aktuellen und zukünftigen Probleme bewältigen zu können. Demnach ist es umso wichtiger, dass das solidarische Handeln der Regierung im Vordergrund steht.
Die Regierung bekennt sich im Haushaltsgesetzentwurf zum sozialen Dialog, welcher ein fester Bestandteil unseres Sozialsystems und der Garant für den sozialen Frieden in Luxemburg ist. Die CHFEP bedauert jedoch sehr, dass dieses Bekenntnis im Widerspruch zu einigen jüngsten Handlungen und Aussagen von Regierungsvertretern steht, insbesondere im Zusammenhang mit dem Schlichtungsverfahren hinsichtlich der Abschaffung des Bewertungssystems im öffentlichen Dienst, sowie der Kontroverse über die Verhandlung von Kollektivverträgen im Rahmen des Permanenten Arbeits- und Beschäftigungsausschusses.
Die CHFEP ruft mit Nachdruck dazu auf, dass den demokratischen Werten und dem sozialen Dialog bei allen politischen Entscheidungen, die die Bevölkerung als Ganzes oder einen Teil davon betreffen, absolute Priorität eingeräumt wird, auch im öffentlichen Dienst. Politische Handlungen, welche die Legitimität des Sozialdialoges und die seit Jahrzehnten in Luxemburg angewandten demokratischen Werte in Frage stellen, sind unverständlich, aber vor allem inakzeptabel.
Finger weg von den Renten
Am 4. Oktober 2024 wurde die öffentliche Konsultation zu einer möglichen Rentenreform eingeleitet. Die CHFEP stellt leider fest, dass es auch in diesem Bereich mit dem Sozialdialog hapert und es noch immer an Transparenz mangelt. Denn abgesehen davon, dass eine mögliche Rentenreform im Rahmen der letzten
Parlamentswahlen überhaupt nicht diskutiert wurde, stellt sich die Frage, ob die Pensionsregime im öffentlichen Dienst auch Gegenstand der Reformdiskussionen sind oder nicht.
Wie dem auch sei, aufgrund der Rentenreserven von über 27 Milliarden Euro, sieht die CHFEP zum jetzigen Zeitpunkt absolut keinen Handlungsbedarf und warnt vor einer unüberlegten Reform. Sie widersetzt sich jeglichen Maßnahmen, welche die Rechte und sozialen Errungenschaften der Bevölkerung im Rahmen der Renten- und Pensionssysteme in Frage stellen.
Gegen die Eingliederung des SNSFP in die ITM
Die Berufskammer der öffentlich Bediensteten spricht sich klar gegen die übereilte und unüberlegte Entscheidung der Regierung aus, die Abteilung, die für die Sicherheit am Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst zuständig ist, ab dem 1. Januar 2025 in die Gewerbeinspektion einzugliedern, dies umso mehr, weil der soziale Dialog wiederum nicht respektiert wurde. Die Besonderheiten des öffentlichen Sektors rechtfertigen die Beibehaltung spezifischer Regeln. Die CHFEP warnt in diesem Zusammenhang vor einem politischen Versuch das öffentliche Statut abzuschaffen.
Administrative Vereinfachung: eine zusätzliche Belastung der Behörden?
Der Haushaltsentwurf sieht die Umsetzung einiger Maßnahmen im Rahmen der administrativen Vereinfachung vor, darunter die Anwendung des „Once only“- Prinzips. Die CHFEP ist der Ansicht, dass die Anwendung dieses Prinzips sicherlich zu einer Vereinfachung der Verfahren für die Bürger führen wird, im Gegenteil aber die Last für das Personal aller staatlichen und kommunalen Behörden erhöhen wird, da
zahlreiche neue Regeln und damit verbundene zusätzliche Verantwortungen eingeführt werden.
In Erwartung der angekündigten Steuerreform: positive Ansätze bei der Steuerpolitik
Die CHFEP begrüßt die Maßnahmen des „Entlaaschtungs-Pak“, welche die Steuerlast der Bürger verringern (Anpassung der Steuertabelle, Erleichterungen für die Klasse 1a, Erhöhung der steuerlichen Absetzbarkeit von Schuldzinsen beim Erwerb vom Eigenheim, Steuerbefreiung des sozialen Mindestlohns), insbesondere angesichts des Anstiegs der Armutsgefährdungsquote der Haushalte.
In Bezug auf die Steuertabelle fordert die CHFEP, dass so schnell wie möglich eine zusätzliche Anpassung vorgenommen wird hinsichtlich der Indextranchen, die noch nicht neutralisiert wurden, sowie dies im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Außerdem wiederholt die Berufskammer der öffentlich Bediensteten ihre Forderung die automatische Anpassung des Steuertarifs an die Lebenshaltungskosten wieder einzuführen.
Die neue steuerliche Maßnahme der Halbierung der Eintragungsgebühren beim Erwerb von einer Wohnung zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 30. Juni 2025 entspricht teilweise den Vorschlägen der CHFEP in diesem Sinne. Die CHFEP stimmt der Maßnahme daher grundsätzlich zu, stellt jedoch die Wahl des Datums für den Beginn der Anwendung der Maßnahme in Frage und fragt sich, warum diese auf neun Monate begrenzt ist. Die positiven Auswirkungen der Maßnahme auf die Wohneigentumserwerber bleiben jedenfalls abzuwarten.
Mitgeteilt von der Berufskammer der öffentlich Bedienste (CHFEP)
Foto vlnr:
Gilbert Georgen (Vicepresident), Romain Wolff (President), Mona Guirsch & Claude Reuter (Assessoren), Georges Trauffler (Direktor)