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Greco-Bericht: FGFC fordert klare Regeln für den gesamten öffentlichen Dienst

Integrität und Transparenz stärken – Beschäftigte frühzeitig einbinden und Rechtssicherheit gewährleisten

Der am 22. September 2026 veröffentlichte Bericht des GRECO (Groupe d’États contre la corruption) des Europarates nimmt die Korruptionsprävention und die Förderung von Integrität auf kommunaler Ebene in Luxemburg unter die Lupe.

Dabei werden positive Entwicklungen hervorgehoben. Gleichzeitig sieht GRECO weiteren Handlungsbedarf und spricht eine Reihe von Empfehlungen aus, die auch das kommunale Personal unmittelbar oder mittelbar betreffen.

Für die FGFC steht fest: Transparenz, Integrität und klare Regeln sind unverzichtbare Grundlagen eines starken und vertrauenswürdigen öffentlichen Dienstes. Genauso wichtig ist jedoch, dass neue Verpflichtungen für das Personal eindeutig, verhältnismäßig und rechtssicher ausgestaltet werden.

Empfehlungen betreffen auch das Gemeindepersonal

GRECO weist unter anderem darauf hin, dass derzeit kein spezifischer Verhaltenskodex für kommunale Bedienstete besteht. Weitere Empfehlungen betreffen die Aus- und Weiterbildung sowie Beratung, den Umgang mit Interessenkonflikten, die Kontrolle von Nebentätigkeiten, öffentliche Aufträge und den Schutz von Hinweisgebern.

Damit können die Schlussfolgerungen des Berichts konkrete Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten des kommunalen Personals haben. Sollten daraus neue Regeln oder Verpflichtungen entstehen, müssen aus Sicht der FGFC die Beschäftigten und ihre Vertretungen von Anfang an in diesen Prozess einbezogen werden.

Neue Pflichten können nicht losgelöst von den entsprechenden Rechten betrachtet werden. Wer von Beschäftigten verlangt, zusätzliche Integritäts- und Verhaltensregeln einzuhalten, muss gleichzeitig für klare gesetzliche Grundlagen, verständliche Verfahren, entsprechende Weiterbildung und kompetente Beratung sorgen. Dies gilt insbesondere dort, wo ein möglicher Verstoß dienst- oder disziplinarrechtliche Konsequenzen haben könnte.

Keine isolierten Sonderregeln für das Gemeindepersonal

Für die FGFC darf die Umsetzung der GRECO-Empfehlungen nicht dazu führen, dass für das kommunale Personal ein zusätzliches Sonderregelwerk geschaffen wird, ohne gleichzeitig zu prüfen, welche Regeln für den gesamten öffentlichen Dienst gelten müssen.

Integrität, Neutralität, Transparenz und die Vermeidung von Interessenkonflikten sind keine ausschließlich kommunalen Herausforderungen. Wo Beschäftigte des Staates und der Gemeinden vergleichbaren Pflichten und Verantwortlichkeiten unterliegen, müssen auch vergleichbare Regeln gelten.

Die Umsetzung des GRECO-Berichts sollte deshalb auch als Gelegenheit genutzt werden, einen kohärenten Rahmen für den gesamten öffentlichen Dienst zu schaffen und bestehende Unterschiede dort zu vermeiden oder abzubauen, wo sie sachlich nicht gerechtfertigt sind. Unterschiedliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten können selbstverständlich spezifische Bestimmungen erforderlich machen. Solche Unterschiede müssen jedoch nachvollziehbar und sachlich begründet sein.

Ebenso wenig wäre es zielführend, wenn sich unterschiedliche Verhaltensregeln und Verfahren von Gemeinde zu Gemeinde entwickeln würden. Gerade bei grundlegenden Rechten und Pflichten des Personals braucht es landesweit Klarheit und Rechtssicherheit.

Integrität bedeutet nicht nur zusätzliche Pflichten

Für die FGFC ist dabei ein weiterer Aspekt wesentlich: Die Diskussion über Integrität darf nicht ausschließlich darüber geführt werden, welche zusätzlichen Verpflichtungen Beschäftigten auferlegt werden.

Integrität braucht auch Rahmenbedingungen, die es dem Personal ermöglichen, korrekt und verantwortungsvoll zu handeln. Dazu gehören klare Zuständigkeiten, verständliche Verfahren, Zugang zu Beratung und Weiterbildung sowie die Gewissheit, dass Beschäftigte bei Unsicherheiten Unterstützung erhalten.

Hohe Anforderungen an das Personal müssen deshalb immer mit den notwendigen Rechten, Informationen und Schutzmechanismen einhergehen.

Whistleblower und Hinweisgeber wirksam schützen

Besondere Bedeutung misst die FGFC dem Schutz von Hinweisgebern („Whistleblowern“) bei. Beschäftigte müssen Missstände innerhalb einer öffentlichen Verwaltung ansprechen oder über die vorgesehenen Wege melden können, ohne dadurch berufliche Nachteile oder Repressalien befürchten zu müssen.

Wer Integrität stärken will, muss deshalb nicht nur Regeln für Beschäftigte schaffen, sondern auch diejenigen schützen, die Verantwortung übernehmen und auf mögliche Missstände aufmerksam machen.

Eine funktionierende Integritätskultur entsteht nicht allein durch Vorschriften. Sie setzt auch Vertrauen innerhalb der Verwaltung voraus.

Sozialdialog muss vor den Entscheidungen stattfinden

Der GRECO-Bericht darf deshalb nicht ausschließlich als institutionelle oder politische Angelegenheit betrachtet werden. Sobald seine Umsetzung Auswirkungen auf Rechte, Pflichten oder Arbeitsbedingungen des Personals hat, sind die Beschäftigten, ihre Gewerkschaften und Personalvertretungen unmittelbar betroffen.

Für die FGFC ist deshalb entscheidend, dass der Sozialdialog vor den politischen und administrativen Entscheidungen stattfindet – und nicht erst dann, wenn fertige Regelungen vorliegen. Gerade bei Fragen wie Verhaltenskodizes, Interessenkonflikten, Nebentätigkeiten, Meldeverfahren oder möglichen dienstrechtlichen Konsequenzen muss das Personal frühzeitig beteiligt werden.

Integrität und Rechtssicherheit gehören zusammen

Der GRECO-Bericht bietet Luxemburg die Möglichkeit, bestehende Regelungen zu überprüfen und dort weiterzuentwickeln, wo Verbesserungsbedarf besteht.

Die FGFC unterstützt dieses Ziel und wird den weiteren Prozess konstruktiv begleiten.

Unsere Position ist dabei klar: Hohe Integritätsstandards und ein wirksamer Schutz der Beschäftigten sind kein Widerspruch. Sie gehören zusammen. Sollten neue Regeln notwendig sein, braucht es klare gesetzliche Grundlagen, Weiterbildung und Beratung, einen wirksamen Schutz für Hinweisgeber und Whistleblower sowie eine frühzeitige Beteiligung der Personalvertretungen.

Und dort, wo dieselben Anforderungen für öffentlich Bedienstete gelten, sollte Luxemburg die Gelegenheit nutzen, kohärente und möglichst einheitliche Regeln für den gesamten öffentlichen Dienst zu schaffen – statt neue Unterschiede zwischen Staat und Gemeinden entstehen zu lassen.

Die FGFC wird sich deshalb an das Innenministerium wenden und eine frühzeitige Einbindung der Personalvertretung in die weiteren Arbeiten zur Umsetzung der GRECO-Empfehlungen einfordern.