Ganzheitlicher Schutz des Personals im öffentlichen Dienst: Psychische Gesundheit und Arbeitssicherheit verbindlich stärken
Die FGFC vertritt seit Jahren eine klare und konsequente Position zum Schutz der psychischen Gesundheit und der Arbeitssicherheit im öffentlichen Dienst. Dieses Engagement ist fest in ihren gewerkschaftspolitischen Positionspapieren verankert und basiert auf konkreten Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag des Personals.
Es handelt sich dabei nicht um eine punktuelle Initiative, sondern um eine langfristige gewerkschaftliche Kernforderung, deren Dringlichkeit durch steigende Arbeitsbelastung, zunehmende Konflikte und wachsende psychosoziale Risiken weiter zunimmt.
Der psychosoziale Dienst im öffentlichen Dienst
Der psychosoziale Dienst (Service psychosocial de la Fonction publique – SPS) ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Er unterstützt bei Konflikten, Belastungssituationen, Mobbing sowie organisatorischen Herausforderungen und arbeitet vertraulich, unabhängig und lösungsorientiert.
Typische Problemlagen umfassen insbesondere:
- Beleidigungen und respektloses Verhalten
- Konflikte mit Vorgesetzten oder Kollegen
- Hohe Arbeitsbelastung und Stress
- Psychische Belastungen und Erschöpfung
- Mobbing und Ausgrenzung
Diese Entwicklungen verdeutlichen den steigenden Bedarf an strukturierten und wirksamen Unterstützungsmaßnahmen.
Rolle und Weiterentwicklung des psychosozialen Dienstes
Die FGFC stellt klar: Es braucht keine neuen Institutionen, sondern eine gezielte Stärkung des bestehenden Systems.
Der Service psychosocial (SPS) muss in seinen Kompetenzen erweitert werden, insbesondere in den Bereichen Prävention, Mediation und Krisenintervention. Entscheidend ist dabei, dass seine Empfehlungen und Maßnahmen für alle Verwaltungen verbindlich sind.
Es kann nicht akzeptiert werden, dass sich einzelne Verwaltungen notwendigen Maßnahmen wie Mediationen oder Audits entziehen.Zugleich ist es notwendig, den Schutz betroffener Beschäftigter weiter zu verbessern. Dazu gehören frühzeitige und wirksame Unterstützungsmaßnahmen sowie klare und transparente Verfahren im Umgang mit Konflikten und Fehlverhalten.
Fehlende Zuständigkeit für Arbeitssicherheit im Gemeindesektor
Ein zentrales Problem besteht weiterhin in der Arbeitssicherheit für das Gemeindepersonal. Mit der Eingliederung des Service national de la sécurité dans la fonction publique (SNSFP) in die Inspection du travail et des mines (ITM) Ende 2024 wurde die Struktur zwar angepasst, die grundlegende Problematik jedoch nicht gelöst.
Die ITM verfügt bereits über umfassende Kompetenzen im Bereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, darunter:
- Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
- Förderung des Wohlbefindens am Arbeitsplatz
- Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
- Intervention bei Verstößen
Dennoch fehlt weiterhin eine klare und verbindliche Zuständigkeit für das Gemeindepersonal.
Bereits im Oktober 2024 hatte der damalige Arbeitsminister Georges Mischo eine entsprechende Regelung zugesagt. Die FGFC stellt jedoch fest, dass diese bis heute nicht umgesetzt wurde.
Die daraus resultierende Unsicherheit, mangelnde Prävention und strukturelle Benachteiligung des Gemeindepersonals sind aus Sicht der FGFC nicht hinnehmbar. Es entsteht der Eindruck, dass die notwendige Klärung nicht mit der erforderlichen Priorität vorangetrieben wird – obwohl klare Zuständigkeiten entscheidend sind, um Sicherheit und Verantwortlichkeit im Ernstfall zu gewährleisten.
Konkrete Lösungen und praxisnahe Ansätze der FGFC
Für die FGFC ist klar: Die notwendigen Instrumente sind vorhanden – es fehlt nicht an Lösungen, sondern an deren konsequenter Umsetzung.
Im Mittelpunkt stehen dabei zwei zentrale Elemente:
- eine klare Zuständigkeit innerhalb der Inspection du travail et des mines (ITM) für die Arbeitssicherheit des Gemeindepersonals
- sowie ein gestärkter, eigenständiger Service psychosocial (SPS) mit verbindlicher Wirkung seiner Maßnahmen
Nur durch diese gezielte Weiterentwicklung bestehender Strukturen kann dem Gemeindepersonal der ihm zustehende ganzheitliche Schutz gewährleistet werden.
Lesen Sie den 6 Punkte-Plan der FGFC zum Thema „Ganzheitlicher Schutz des Personals im öffentlichen Dienst – Psychische Gesundheit und Arbeitssicherheit verbindlich stärken“.