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FGFC INFO - Allocation de famille

Die Allocation de famille ist eine finanzielle Unterstützung für das Personal im öffentlichen Dienst mit wenigsten einem Kinder. 

 

Wichtigste drei Regelungen: 

  1. Eine obligatorische Grundvoraussetzung ist, eine direkte familiäre Beziehung zum Kind zu haben, z. B. als Elternteil (Mutter/Vater) oder eine andere gesetzlich anerkannte familiäre Beziehung. 
  2. Kindergeld als Grundvoraussetzung - Solange für das betreffende Kind, Kindergeld gezahlt wird, hat man Anspruch auf die Allocation de famille. Es ist nicht relevant, ob das Kindergeld bei dir, deinem Partner oder Ex-Partner eingeht. 
  3. Wenn kein Kindergeld mehr gezahlt wird - Falls für das Kind kein Kindergeld mehr gezahlt wird, treten neue Bedingungen in Kraft:  
    - das Kind bei dir lebt (festgelegt durch den Wohnsitz)  
    und
    - das Kind über die Co-Versicherung (z.B. bei der Krankenkasse) bei dir angemeldet ist. 

 

Formalitäten  

Der Antrag muss auf einem offiziellen Formular ausgefüllt werden. Falls deine Gemeinde bzw. das Gemeindesyndikat kein Vordruck hat, hier der Link: https://maint.gouvernement.lu/dam-assets/personnel-communal/reforme-dans-la-fonction-publique/allocation-de-famille/allocation-de-famille-demande.pdf. Die Auszahlung beginnt grundsätzlich am 1. des Monats nach dem Antrag. 

Für alle Personen, die dem neuen System der Allocation de famille unterliegen und beide Elternteile im öffentlichen Dienst (Staat & Gemeindesektor) arbeiten, gibt es eine spezielle Regelung: Beide Elternteile erhalten jeweils das Recht auf die maximalen 29 Punkte. 

Die Allocation de famille wird bis zum maximalen Alter von 27 Jahren des Kindes gezahlt. Sie wird weiterhin gezahlt, wenn ein weiteres Kind geboren wird oder adoptiert wird. 

 

Wechsel des Arbeitgebers 

Bei einer Mobilité interne, sprich ein Wechsel von einer Gemeinde zu einer anderen Gemeinde oder von Staat zu Gemeinde, verliert man die Allocation de famille nicht –  sofern die Bedingungen erfüllt bleiben. 

 

Sonderregelung:  

Seit 2017 kann nur noch das neue System der Allocation de famille beantragt werden. Alle Beamten, die im alten System sind, können dies beibehalten oder einmalig in das neue System wechseln. Im alten System konnte nur ein Elternteil die Familienbeihilfe erhalten bzw. hat sie erhalten, solange man verheiratet oder im PACS (Pacte Civil de Solidarité) war. Falls nun beide Systeme aufeinandertreffen oder wenn man von einem in das andere System wechseln möchte, bitten wir, uns in einem solchen Fall zu kontaktieren. Wir beraten hier jeden Fall individuell: prestations@fgfc.lu 

Alle Dokumentationen zu den Regelungen im Gemeindedienst stehen in unserem "Guichet communal":  Eine Leistung, die unseren FGFC-Mitgliedern vorbehalten ist.