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Fachkräftemangel in den Gemeinden: FGFC fordert entschlossene Reformen

Der kommunale Dienst steht vor einer wachsenden Personalnot, die trotz vergangener Reformen nicht eingedämmt werden konnte. Vor fünf Jahren wurde die umstrittene 80/80/90-Regelung im öffentlichen Dienst abgeschafft, die vorsah, dass Berufsanfänger in den ersten beiden Dienstjahren lediglich 80 % und im dritten Jahr 90 % des vollen Gehalts erhielten. Mit der Abschaffung im Jahr 2020 wurde der Service provisoire auf zwei Jahre festgelegt, wodurch Berufseinsteiger wieder ein höheres Gehalt während ihrer Probezeit erhielten. Doch die erhoffte Verbesserung bei der Personalgewinnung blieb aus.


Die Rekrutierungsprobleme im kommunalen Dienst haben sich seither sogar verschärft. Einheitliche Einstellungsexamen fehlen, und die bestehenden Prüfungsverfahren sind oft langwierig und unkoordiniert. Seit 2020 müssen Bewerber zunächst den allgemeinen Eignungstest des Staatsexamens bestehen, bevor sie zur spezifischen Eignungsprüfung für den kommunalen Bereich zugelassen werden. Die FGFC forderte bereits die Abschaffung des Examen d'aptitude générale, eine Forderung, die von der ehemaligen Innenministerin Taina Bofferding unterstützt wurde. Dennoch liegt dieser Vorschlag seit zwei Jahren ohne Rückmeldung beim Staatsrat.


Dies führt zu dem weiteren Problem, dass zunehmende Salariés à tâches intellectuelles einegstellt werden. Diese Praxis führt zu erheblichen Herausforderungen, da sie die Grundprinzipien des "Statut unique" verletzt. Zudem müssen hunderte individuelle Arbeitsverträge erstellt werden, was nicht nur die Personalabteilungen übermäßig belastet, sondern auch das zentrale Prinzip des öffentlichen Dienstes untergräbt. Die Folgen: unterschiedliche Arbeitsrechte und ein erhebliches Finanzdefizit in der kommunalen Rentenkasse, da diese Angestellten nach Privatrecht beschäftigt sind und der privaten Krankenversicherung angehören.


Die FGFC, die Gewerkschaft des kommunalen Personals, fordert daher entschlossene Reformen und präsentiert ein umfassendes Maßnahmenpaket, um den Fachkräftemangel nachhaltig zu bekämpfen:

  1. Einheitliches Einstellungsexamen im öffentlichen Dienst: Ein zentrales Prüfungsverfahren soll Transparenz und Effizienz steigern.
  2. Prinzipielle Einstellung von Beamten: Grundsätzlich sollen Beamte und nur in Ausnahmefällen Employé communal eingestellt werden. Ein einheitlicher sektoraler Kollektivvertrag für Gemeindearbeiter*innen soll dabei nationale und sektorielle Gesetze strikt einhalten. Das Ministerium für Innere Angelegenheiten muss diese Vorgaben konsequent überwachen.
  3. Service provisoire von 24 Monaten ohne Gehaltsreduktion: Die Probe- und Ausbildungszeit für Beamte und Employé communal soll einheitlich auf zwei Jahre festgelegt werden, jedoch ohne finanzielle Einbußen. Berufserfahrung muss sofort vollständig anerkannt werden, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und administrative Abläufe zu vereinfachen.
  4. Praxisnahe und modulare Berufsausbildung: Aug Basis des bestehend Institut national d'administration publique (INAP) und in Kooperation mit renommierten Institutionen wie der Universität Luxemburg soll eine spezialisierte Ausbildungsstätte für Gemeindepersonal geschaffen werden. Eines der Ziel ist es, die Mitarbeitenden bereits während der Probezeit praxisorientiert in ihren Funktionen und fachlichen Kompetenzen zu schulen, damit sie schneller und kompetent in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich einsatzbereit sind.
  5. Überführung der Salariés à tâches intellectuelles: alle bestehenden privatrechtlichen Arbeitsverträge sollen in das Regime des Employé communal überführt werden, um gleiche Rechte und Pflichten für alle Mitarbeitenden zu gewährleisten und administrative Prozesse zu vereinfachen.
  6. Unkündbarkeit nach zwei Jahren: Nach Abschluss des Service d'initiation soll für den Employé communal ein umfassender Kündigungsschutz gelten. Zudem ist sicherzustellen, dass sie unmittelbar in die Krankenkasse der kommunalen Beamten aufgenommen werden, um unter anderem gleiche Rechte bei Krankheit zu gewährleisten.
  7. Einheitlicher Punktwert für alle kommunalen Beschäftigten: Eine harmonisierte Gehaltsstruktur mit einem einheitlichen Punktwert vereinfacht das Personalmanagement und gewährleistet eine einheitliche Vergütung für alle Beschäftigten. Auch die Sonderzulagen (Primes) müssen einheitlich und transparent für alle kommunalen Beschäftigten geregelt werden.
  8. Umfassende Harmonisierung der Laufbahnen: Die Laufbahnen im öffentlichen Dienst sollen harmonisiert werden :
    • A1:  Master-Abschluss (Abitur +5 Jahre)
    • A2:  Bachelor-Abschluss (Abitur +3 Jahre)
    • A3:  BTS-Abschluss - Brevet de technicien supérieur (Abitur +2 Jahre)
    • B1:  Abschluss mit Abitur (Baccalauréat oder Meisterbrief)
    • C1:  Erfolgreich die ersten fünf Jahre der Sekundarschulausbildung oder über ein Diplom der 
              beruflichen Befähigung verfügen (z.B.Diplôme d'aptitude professionnelle - DAP)
    • C2:  Weniger als 5 Jahre Sekundarschulausbildung

 

Die FGFC appelliert eindringlich an die politischen Entscheidungsträger, diese umsetzbaren und notwendigen Reformen anzugehen. Nur durch entschlossenes Handeln kann der kommunale Dienst zukunftsfähig und attraktiv gestaltet werden.

Mit ihrem klaren und konstruktiven Ansatz setzt sich die FGFC dafür ein, den Fachkräftemangel nachhaltig zu bewältigen, die Qualität der kommunalen Dienstleistungen zu sichern und die Arbeitsbelastung der Beschäftigten deutlich zu reduzieren.