Die Steuerfalle für deutsche Grenzgänger: Überstunden in Luxemburg
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und Deutschland wurde letztes Jahr geändert und trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Unter anderem wird darin die Arbeit im Homeoffice für grenzüberschreitend tätige Beschäftigte steuerlich vereinfacht – es geht hier um die Möglichkeit, dass Grenzgänger, die in Deutschland leben, 34 Tage Homeoffice machen dürfen, ohne in Deutschland besteuert zu werden.
Jedoch sorgt das folgende kurze Element für eine erhebliche Steuerfalle: „Sofern Luxemburg Einkünfte besteuern darf, aber tatsächlich nicht besteuert, darf Deutschland diese Einkünfte besteuern.“
Was heißt das genau?
- Die geleisteten Überstunden bleiben steuerfrei in Luxemburg, also keine doppelte Besteuerung.
- Die geleisteten Überstunden werden in Deutschland als Inlandverdienst betrachtet, d.h.:
- der versteuerte Verdienst in Deutschland erhöht sich
- durch diese Erhöhung wird auch der Steuersatz erhöht
- dieser Steuersatz wird auf alle Einkommen in Deutschland gerechnet
- dieser Steuersatz wird auch auf die in Luxemburg geleisteten Überstunden gerechnet.
Diese versteckte Steuerregelung kann am Ende des Jahres für deutsche Grenzgänger böse Überraschungen bringen.
Die FGFC verurteilt diese Regelung aufs Schärfste und betrachtet sie als eine klare Diskriminierung aller deutschen Grenzgänger. Ihre Einführung durch eine Hintertür ermöglichte es, dass sie lange Zeit unbemerkt blieb und bisher keine angemessene Reaktion darauf erfolgte. Angesichts dieser Situation ist eine dringende Überprüfung und mögliche Anpassung der Steuervorschriften erforderlich, um die gerechte Behandlung von Grenzgängern sicherzustellen.
In diesem Zusammenhang schließen wir uns als FGFC den Forderungen anderer luxemburgischer Gewerkschaften an und fordern die Regierungen von Luxemburg und Deutschland daher nachdrücklich auf, die Kooperationsvereinbarung umgehend zu überarbeiten und diese Passage außer Kraft zu setzen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder zum Thema Besteuerung im Allgemeinen? Dieser Service steht exklusiv Mitgliedern des FGFC unter impots@fgfc.lu zur Verfügung.