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CHFEP: Gegen die Privatisierung der Gesundheitsbehörden!

In ihrem heute verabschiedeten Gutachten widersetzt sich die Chambre des fonctionnaires et employés publics (CHFEP) vehement der geplanten gesetzlichen Schaffung zweier neuer öffentlicher Einrichtungen im Gesundheitssektor.

Die Gesetzesprojekte 8399 und 8491 sehen die Schaffung einer ,Agence luxembourgeoise des médicaments et produits de santé" und einer "Centrale nationale d'achat et de logistique" vor. Die Notwendigkeit, diese offiziellen Institutionen zu schaffen, welche unter anderem die Qualität und Sicherheit von Medikamenten und Gesundheitsprodukten überwachen sowie deren Versorgungssicherheit in Luxemburg gewährleisten sollen, wird von der CHFEP nicht in Frage gestellt. Dass jedoch beide Einrichtungen ausschließlich nach privatrechtlichen Grundsätzen funktionieren sollen, ist für die CHFEP inakzeptabel.

Das Gesetzesprojekt 8399 wurde der CHFEP von der Regierung nicht einmal vorgelegt, obwohl öffentliche Bedienstete, die der CHFEP angehören, direkt davon betroffen sind. Daher sah sich die Berufskammer gezwungen, aus eigener Initiative ein Gutachten zu verfassen.

Verwässerung des öffentlichen Rechts

Beide Gesetzesprojekte sehen tatsächlich vor, dass die geplanten Einrichtungen ausschließlich nach privatrechtlichen Methoden verwaltet werden. Noch problematischer ist jedoch, dass die Einrichtungen verschiedene Aufgaben übernehmen sollen, die derzeit von der Direction de la santé ausgeführt werden, einer öffentlichen Verwaltung.

In der Sitzung der CHFEP betonte Präsident Romain Wolff klar: "Die Berufskammer der öffentlichen Bediensteten widersetzt sich ausdrücklich einer solchen Vorgehensweise, die nicht im Einklang mit den Grundsätzen der Funktionsweise des Staates und der Verfassung steht." Aus Artikel 41 der Verfassung geht nämlich hervor, dass der Bereich der öffentlichen Gesundheit dem Staat vorbehalten ist. Privatwirtschaftliche Interessen sind hier eindeutig fehl am Platz, wenn es darum geht, die nationale Gesundheit zu gewährleisten.

 

Die Abschaffung des Beamtenstatus

Gemäß den Gesetzesentwürfen sollen die Mitarbeiter beider Institutionen ausschließlich einem privatrechtlichen Vertragsverhältnis unterliegen. Ausgenommen von dieser Regel sind lediglich die öffentlichen Bediensteten, die derzeit bei der Direction de la santé arbeiten und sich entscheiden, freiwillig ihren Status zugunsten eines privatrechtlichen Vertrags aufzugeben.

Diese Vorgehensweise steht im Widerspruch zu den Prinzipien einer korrekten staatlichen Funktionsweise und stellt eine Verletzung einer Verpflichtung dar, die eine frühere Regierung mit der CGFP eingegangen ist. Gemäß dem Gehaltsabkommen von 2002 muss bei der Schaffung öffentlicher Einrichtungen gesetzlich sichergestellt sein, dass der öffentliche Status für die betreffende Belegschaft gilt.

Zusätzlich sieht das Projekt 8491 vor, dass die Angestellten der "Agence luxembourgeoise des médicaments et produits de santé", einschließlich derer, die einem privatrechtlichen Vertragsverhältnis unterliegen, Inspektionen durchführen und gesetzliche Verstöße im Zuständigkeitsbereich der Einrichtung feststellen können. Die CHFEP kann einer solchen Regelung keinesfalls zustimmen. Inspektionen und Feststellungen von Verstößen dürfen nur von gerichtlich vereidigten Beamten durchgeführt und festgestellt werden.

"Während der Kammersitzung wurde deutlich, dass hier klar gegen die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit verstoßen wird", betonte Romain Wolff, der Präsident der CHFEP. Er hob weiter hervor: "Ironischerweise wird im Kommentar zum Gesetzesentwurf 8491 als Grund für die Wahl des privatrechtlichen Vertrags angeführt, dass die Gehälter im Staatsdienst nicht hoch genug seien, um qualifiziertes Personal anzuziehen. Das ist absurd!"

Die Berufskammer der öffentlichen Bediensteten kann unter keinen Umständen akzeptieren, dass Bereiche, die dem öffentlich-rechtlichen Status vorbehalten sind, zunehmend von Lobbyisten beeinflusst werden, die darauf abzielen, Staatsdienste rein nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen und den öffentlichen Dienst verstärkt zu privatisieren.


Überarbeitung unumganglich

Die CHFEP fordert die Regierung ausdrücklich auf, beide Gesetzesprojekte in ihrer jetzigen Form zurückzuziehen und die Aufgaben, die die beiden geplanten Einrichtungen übernehmen sollen, einer öffentlichen Verwaltung zu überlassen, die ausschließlich nach den im öffentlichen Dienst geltenden Regeln geführt wird.

 

Mitgeteilt von der Berufskammer der öffentlich Bediensteten
Pressemiztteilung in PDF-Format