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Verwicklungen zwischen öffentlichem und privatem Arbeitsrecht führen zu Problemen.


Rezent trafen sich Vertreter der FGFC mit Arbeitsminister Dan Kersch und dessen hochrangigen Mitarbeitern. 

Themen waren die bereits vom vorigen Arbeitsminister Schmit in die Wege geleitete Reform der ITM (Inspection du Travail et des Mines), sowie die Verwicklungen zwischen öffentlichem Dienstrecht und privatrechtlichem Arbeitsrecht.

In Bezug auf die Reformen bei der ITM, sei das Arbeitsministerium gerade dabei eine Zusatzänderung (Amendement) auszuarbeiten. Die bereits parlamentarisch deponierte Reform werde also weiterverfolgt. In diesem Zusammenhang unterstrich Kersch, dass das privatrechtlich eingestellte Personal im Kommunaldienst zukünftig, in Sachen Arbeitssicherheit sowie Arbeitsbedingungen, wieder unter die Kompetenz der ITM fallen werde.

In Bezug auf die Verwicklungen zwischen öffentlichem Dienstrecht und privatrechtlichem Arbeitsrecht kam es zu einem grundlegenden Austausch vor allem beim Statut des „employé communal“.

Zum einen ging es im Detail darum, dass den „employés communaux“ die noch keine 20 Jahre Dienstzeit haben oder noch nicht 55 Jahre alt sind, der Zugang zum neu eingeführten „temps partiel pour raisons de santé“ verwehrt bleibt. Um diesem Umstand Abhilfe zu schaffen schlug Kersch vor, die legalen Texte diesbezüglich abzuändern, was jedoch nicht unter seine Kompetenz falle.

Die FGFC informierte, dass immer mehr kommunale Arbeitgeber dazu übergingen, ihrem Personal privatrechtliche Verträge vorzulegen, mit dem inhaltlichen Verweis, dass sowohl Besoldung als auch alles andere durch das diesbezügliche großherzogliche Reglement betreffend die „employés communaux“ geregelt werde. Diese Vorgehensweise würde das öffentliche Dienstrecht mit dem privaten Arbeitsrecht gleich in mehreren Fällen in Konflikt bringen. Leidtragende seien die betroffenen Kolleginnen und Kollegen, die nicht verstünden, wieso es beim Nachbarkollegen so sei und bei ihm selbst anders.

Minister Kersch stimmt dieser Sichtweise zu und stellt fest, dass das systematische Vermischen von beiden voneinander getrennten Arbeitsbereichen nicht sinnvoll und so auch nie angedacht gewesen sei. Zuständig hierfür sei jedoch Innenministerin Bofferding.