Seit September 2017 können Gemeindebeamte bei voller Anerkennung der kommunalen Laufbahn zum Staat hinüber wechseln. Übrigens gilt dies bereits umgekehrt für Staatsbeamte seit 2015.
Voraussetzung hierfür ist auf staatlicher Seite ein ausgeschriebener Posten mit identischer Laufbahn. Gegebenenfalls müssen etwaige Sonderanforderungen erfüllt werden.
Sowohl Gehalt als auch bereits geleistete Weiterbildung werden automatisch übernommen. Etwaige Prämien oder Zulagen wie z. B. „poste à responsabilités particulières“ sind von diesem Automatismus ausgeschlossen.
Die Kündigungsfrist bei der Kommune beträgt zwei Monate. Diese kann auf maximal drei Monate seitens des Arbeitgebers ausgedehnt werden.
Prinzipiell ist die automatische Übernahme des „Employé communal“ zum Staat nicht möglich. Hier besteht dennoch die Möglichkeit, dass der staatliche Arbeitgeber, über einen sogenannten Klassierungsentscheid (décision de classement), interessierte Personen mit ihrer aktuellen Laufbahn übernimmt.
Beamte im Praktikum sowie privatrechtliche Arbeitnehmer sind von diesen Bestimmungen leider ausgenommen.
FGFC-ASAM: Agents municipaux
Bei eisen Agents municipaux bewegt sech a leschter Zäit vill: vun de geplangte Kompetenzerweiderungen, iwwer eenheetlech Uniformen, bis hin zu enger adequater Aus- a Weiderbildung...
Dossier "SIGI"
Seit vielen Jahren prangern wir als FGFC sowohl die politischen wie auch die geschäftsführenden Zustände innerhalb des kommunalen Syndikates SIGI an.
FGFC Vision politique
D’FGFC steet fir kommunal Identitéit, Proaktivitéit a Participatioun. D'Membere vum FGFC-Bureau exécutif élargi stellen hir Vision politique vir.
Reformen im öffentlichen Dienst
Viele Kolleginnen und Kollegen im kommunalen Dienst fragen sich insgeheim und zu Recht, wie es denn nun um die Reformen innerhalb der Gemeinden steht...
FGFC- Campagne "Wéi geet et ?"
Le but de cette campagne est de sensibiliser les personnes travaillant au sein de la Fonction publique communale sur les risques psychosociaux et leurs conséquences sur la santé des agents.