CGFP-FGFC

CGFP und FGFC widersetzen sich einer verkürzten Ausbildung


Gemeinsame Pressemitteilung von CGFP und FGFC


Seit beinahe 20 Jahren setzen die CGFP und die „Fédération Générale de la Fonction Communale“ (FGFC) aufgrund eines bestehenden Kooperationsvertrages auf eine intensive Zusammenarbeit und verfolgen dabei das gemeinsame Ziel, sich für die Belange und den Schutz der Arbeitnehmer im gesamtöffentlichen Dienst einzusetzen. Aus diesem Grund standen Themen wie die Einstellungspolitik und die Ausbildung beim Staat und bei den Gemeinden im Fokus ihres jüngsten Treffens.

Mit der Abschaffung der sinnlosen 80/80/90-Regelung werden die Berufsanfänger künftig wieder ein volles Gehalt beziehen. Zudem wird die „Stage“-Zeit von drei auf im Prinzip zwei Jahre gekürzt. Der entsprechende Gesetzentwurf befindet sich derzeit noch immer auf dem Instanzenweg. Allerdings lässt unter anderem das Gutachten des Staatsrats weiter auf sich warten. Das Zusatzabkommen zum Gehälterabkommen von 2016 muss zügig im Parlament verabschiedet werden. Nur so lässt sich der öffentliche Dienst wieder attraktiver gestalten und der chronische Personalmangel beheben.

Für die CGFP und die FGFC ist es jedoch völlig inakzeptabel, dass im Zuge des verkürzten Referendariats die Anzahl der Ausbildungsstunden in manchen Laufbahnen verringert werden soll. Zu einer ähnlichen Schlussfolgerung gelangte bereits die Berufskammer der öffentlich Bediensteten in ihrem diesbezüglichen Gutachten.

Die CGFP und die FGFC sind sich durchaus bewusst, dass durch die Kürzung der „Stage“-Zeit einige staatliche und kommunale Verwaltungen vorübergehend unter Zugzwang geraten können. Eine Reduzierung der Ausbildungsstunden wäre dennoch nicht zu rechtfertigen. Als nämlich im Jahr 2015 die „Stage“-Zeit von zwei auf drei Jahre erhöht wurde, weigerte sich die Politik, die Anzahl der Ausbildungsstunden den damaligen neuen Gegebenheiten anzupassen. Folglich dürfte es jedem einleuchten, dass es zum jetzigen Zeitpunkt nicht den geringsten Anlass dafür gibt, in die umgekehrte Richtung zu preschen.

Dies verhindert jedoch nicht, den Inhalt des Lernstoffs den heutigen Anforderungen anzupassen, indem man die zunehmende Digitalisierung sowie etwaige neue organisatorische Herausforderungen stärker berücksichtigt. Dabei darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, unabhängig von ihrem Statut, über gute Kenntnisse verfügen müssen, was den Staat und die Arbeitsweise der Institutionen betrifft.

Im gleichen Kontext nutzten beide Berufsorganisationen das Treffen als Gelegenheit, eine Bestandsaufnahme der eingeleiteten Reform des Staatsexamens zu machen. Aufgrund der hohen Misserfolgsrate bestand dringender Handlungsbedarf. Das neu überdachte Zulassungsexamen, das im „Institut National de l’Administration Publique“ (INAP) durchgeführt wird, scheint hinsichtlich der Erfolgsquote erste Früchte zu tragen. Getestet wird nun vorwiegend die Fähigkeit zu logischem, organisatorischem und mathematischem Denken.

Klärungsbedarf sehen die CGFP und die FGFC jedoch beim zweiten Test, der nach der „épreuve d’aptitude générale“ in den jeweiligen Verwaltungen bzw. auf Kommunalebene erfolgt. Die beiden Gewerkschaften fordern, dass klare Regeln zum Ablauf der Prüfungen festgelegt werden. Somit soll verhindert werden, dass die Kandidaten je nach Verwaltung auf unterschiedliche Art und Weise bewertet werden.

Ein weiterer Diskussionspunkt betraf das öffentliche Statut. Statt mögliche Änderungen im Hauruckverfahren vorzunehmen, sprachen sich die CGFP und die Gewerkschaft des Gemeindepersonals dafür aus, Arbeitsgruppen zu schaffen, um somit den kontinuierlichen Prozess zu begleiten. Beide Kooperationspartner wollen sich künftig noch besser aufeinander abstimmen. Außerdem wollen sie bei der Ausarbeitung der Neuerungen rechtzeitig eingebunden werden, mit dem Ziel, in Zukunft böse Überraschungen in den Gesetzentwürfen zu vermeiden.